Abrechnungssachverhalte

Bei komplexen Großbauvorhaben ergeben sich regelmäßig unterschiedlichste Fragestellungen durch die Kombination der individuellen Projektarchitektur wie z. B.

  • Einzelvergabe / GU / Teil-GU
  • Art der Leistungsbeschreibung – detailliert mit Leistungsverzeichnis / funktional / Mischformen
  • Art der Vergütung – Einheitspreisvertrag / Detailpauschal / Globalpauschal / Mischformen

mit den Abrechnungsregeln gem. BGB und VOB/B ergeben sich weitere Handlungsbereiche, z. B.

  • Mengenüberschreitungen
  • Zusatzleistungen
  • geänderte Leistungen
  • zusätzliche Leistungen
  • Gemeinkostenausgleichsrechnung
  • Vergütungsberechnung bei Kündigung aus wichtigem Grund
  • Vergütungsberechnung bei freier Auftraggeberkündigung
  • Schadensersatzforderungen
  • Angemessene Entschädigung

Regelmäßig ist auf Grund eines gestörten Bauablaufs eine Betrachung auf mehreren Ebenen und eine Kombination der vorgenannten Handlungsbereiche erforderlich – wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Bauabrechnung.

Bewertung und Unterstützung bei gestörten Bauabläufen

Neben den vergütungsrelevanten Sachverhalten unterstützen wir Sie beratend oder operativ beim professionellen Umgang mit „gestörten Bauabläufen“ unterschiedlichster Anspruchsgrundlagen. Die sachverständige Bewertung gestörter Bauabläufe ist bei Großbauvorhaben die Regel. Der systematischen, adäquat kausalen Aufarbeitung der Störungsursachen und deren Folgen kommt eine erhebliche Bedeutung zu; sie ist die Grundlage, um Forderungen sachgerecht nachweisen, vertragsgerecht bewerten bzw. zurückweisen zu können. Der sachgerechte Umgang mit Bauzeitnachträgen ist die Grundlage, um Ansprüche an den jeweiligen Verursacher weiter reichen zu können.

Leistungsspektrum

  • Vertragsanalyse – inhaltlich und bauablauftechnisch
  • Bewertung Preisermittlungsgrundlage
  • Bewertung, Erarbeitung der Sollbauabläufe
  • Terminmonitoring
  • Beweissicherung und Bewertung von Störungssachverhalten
  • Qulitätssicherung von vertragsrelevantem Schriftverkehr unter Beachtung der Warn-, Hinweis- und Schutzfunktion solcher Anzeigen
  • adäquat kausale Ermittlung der Folgen aus den Störungssachverhalten
  • monetäre Bewertung von gestörten Bauabläufen
  • Erstattung von sachverständigen Gutachten zu gestörten Bauabläufen

Nachtragsmanagement – NAM

Wir unterstützen Sie bei der strategischen Ausrichtung des NAM sowie bei  Aufbereitung oder Prüfung von Einzelnachträgen bzw. dem Umgang mit komplexen baubetrieblichen Einzelsachverhalten. Ebenso bieten wir operative Unterstützung bereits zu Projektbeginn, im laufenden Projekt oder ex post.

Vorbereitendes NAM

Bereits vor Vertragsschluss ist die strategische Ausrichtung des NAM auf Seiten des Auftraggebers durch vertragliche Regelungen mit Planer, Projektsteuerer und Bauüberwacher zu gestalten. Hinzu kommen die bauvertraglichen Regelungen zu Themen wie z. B. Preisermittlungsgrundlage und Bauablaufplanung. Je nach Projektgröße steht die Überlegung der Projektarchitektur in Bezug auf das Nachtrags- und Vertragsmanagement an. Hierzu gehört auch die Frage, in welchem Maß und Zuschnitt das Projekt juristisch und baubetrieblich unterstützt werden soll.

Eine der Hauptursachen von Nachtragsforderungen ist ein lücken- bzw. fehlerhaftes Leistungsverzeichnis. Durch eine sachverständige Überprüfung der Verdingungsunterlagen wie z. B. Mengengerüste in Leistungsverzeichnissen, Gewerke- und Leistungsschnittstellen kann das Nachtragspotential deutlich gesenkt werden.

Den Auftragnehmer unterstützen wir in der sachgerechten Aufbereitung und Durchsetzung von Nachtragsforderungen.

Operatives NAM

Bei der Übernahme des operativen Nachtragsmanagements koordinieren wir den interaktiven Prozess der Nachtragsprüfung durch den Einsatz von Spezialsoftware.

  1. Nachtragserfassung
  2. Formale Prüfung – Feststellung der Prüfbarkeit
  3. Prüfung der Anspruchsgrundlage – ggf. durch Hinzuziehung von Fachanwälten
  4. Definition Leistungssoll
  5. Abweichungsanalyse
  6. Fachtechnische Prüfung
  7. Preisliche bzw. kalkulatorische Prüfung
  8. Prüfung terminlicher Auswirkungen

Das Ergebnis mündet in einem revisionssicheren Prüfbericht. Durch den Einsatz von Spezialsoftware werden die Nachträge nach Status bewertet, ggf. aufgesplittet. Es kann eine zügige Auszahlung von unstrittigen Nachtragsteilen erfolgen und ein Nachtragsstau verhindert werden, so dass lediglich strittige Nachtragsteile im Monitoring mitgeführt werden müssen.