Dipl.-Ing. Rüdiger Ditterich

 

ssck6131-1024x751ist öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen

sowie zertifizierter Projektmanager „DVP-ZERT® Projektmanager in der Bau-und Immobilienwirtschaft“

Auf diesem Vereidigungsgebiet und mit dieser Kompetenz können Gutachten, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Sie erbracht werden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen für besondere nachgewiesene Sachkunde. Auf Grund ihrer Unabhängigkeit als ö.b.u.v. Sachverständige werden sie als Gerichtsgutachter beauftragt. Im Falle einer privaten Beauftragung stärkt ein Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen die Position des Mandanten und es zählt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als qualifizierter Parteivortrag.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

svzeichen_resizedIm Gegensatz zu dem allgemeinen Begriff des „Sachverständigen“ bzw. „Gutachter“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö. b. u. v.) nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf hat er einen Eid geleistet. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.

Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen findet sich im § 36 GewO.

Die Bestellung erfolgt z. B. durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes.

Ein Antragsteller auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss bei den bestellenden Institutionen ein aufwändiges Prüfungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand und Fähigkeiten im jeweiligen Fachgebiet geprüft werden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird von den Bestellungskörperschaft geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen sind.

Nur außerordentlich qualifizierte Antragsteller, die ihre fachliche Qualifikation und persönliche Eignung in einem mehrstufigen Prüfungsverfahren gegenüber der Prüfungskommission darlegen können, werden öffentlich bestellt.

 

Als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“ ist Dipl.-Ing. Rüdiger Ditterich für Gerichte, als auch für private und öffentliche Unternehmen tätig und kann eine Vielzahl von Referenzen vorweisen.